Individuelle Ernährungsberatung

Hier können Sie mit Diätassistentinnen über ganz persönliche Anleigen rund um Essen und Trinken sprechen und gezielte Antworten auf Ihre Fragen bekommen.

Bei folgenden Krankheitsbildern erstatten die Krankenkassen einen Großteil der Kosten einer Ernährungsberatung

(Medizinische Notwendigkeit nach § 43 Satz 1 Nr. 2 SGB V):

  • Übergewicht (BMI > 30)
  •  Diabetes
  •  Fettstoffwechselstörung
    (z.B. erhöhtes Gesamtcholesterin, erhöhte Triglyceride)
  •  Bluthochdruck
  •  Gicht
  •  Krebserkrankungen
  •  Mangelernährung
    (z.B. Untergewicht, Vitamin- oder Mineralstoffmangel)
  •  Nahrungsmittelallergie/-intoleranz
    (z.B. Milchzucker-Unverträglichkeit, Fruchtzucker- Sorbit-)
  • Zöliakie
  •  Erkrankung der Verdauungsorgane
  •     (z.B. Reizdarmsyndrom, Verstopfung, Divertikulitis)
  •  Osteoporose
  •  Nierenerkrankungen


Kosten: € 80,00 pro Beratungsstunde


Die Diätassistentinnen der Schulungsgemeinschaft sind speziell weitergebildet
und bei den Krankenkassen als Leistungserbringer anerkannt!
Für die Kostenerstattung durch die Krankenkasse bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt
ein Privatrezept bzw. eine sog. Noewendigkeitsbescheinigung.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Details der Erstattung!

Telefonische Aufkünfte: 089 / 67 80 48 24

 

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